Der Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal vor zwei Jahren wird nun doch noch in einem Strafprozess behandelt. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das OLG Düsseldorf die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
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Dürfen Künstler mit einer Sinfonie gegen die AfD ansingen? Ja, wenn sie deren Demo nicht vereiteln, sondern bloß stören wollen, meint die StA Mainz. Die Musiker hätten ihre Meinung sagen und ein Zeichen setzen wollen.
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In den 90er-Jahren gehörten Straßenschlachten in der Oranienstraße in Berlin-Kreuzberg zum 1. Mai dazu. Später wurden die Demonstrationen an den Rand des Kiezes geschickt. Das bleibt auch so, entschied das VG Berlin.
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Aus Sorge vor Ausschreitungen verhängte die Stadt Darmstadt eine Sperrzone für Frankfurter Fußball-Fans in der Innenstadt am Samstag. Doch das Verwaltungsgericht kippt das Verbot knapp einen Tag vor dem geplanten Inkrafttreten - zunächst.
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Der Tod von 21 Menschen bei der Loveparade-Panik bleibt vorerst ohne strafrechtliche Folgen: Das LG Duisburg will das Hauptverfahren nicht eröffnen. Der Anklagevorwurf sei nicht hinreichend belegt, der Gutachter habe unzulänglich gearbeitet.
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Das AG München hat einen Pegida-Funktionär zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte im Rahmen einer Kundgebung NS-Propagandaminister Joseph Goebbels zitiert und damit gegen Versammlungsbeschränkungen verstoßen.
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Der EGMR hat Russland zu einer Geldzahlung von 25.000 Euro an einen Demonstranten verurteilt. Die Polizei hatte den Weg des Demonstrationszuges sehr kurzfristig geändert und den Mann, der die vorige Route nahm, festgenommen.
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Wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot hatte die Staatsanwaltschaft acht Demonstrationsteilnehmer angeklagt. Sie hatten eine Warnweste mit der Aufschrift "Shariah Police" getragen. Das LG hat ein Hauptverfahren nun weitgehend abgelehnt.
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