Zu den Protesten gegen den G20-Gipfel ergehen seit dem Wochenende Gerichtsentscheidungen wie am Fließband. Das Versammlungsrecht ist keine einfache Materie, die Sachverhalte sind undurchsichtig. Erklärungen gibt Klaus-Ferdinand Gärditz.
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Die Bundesregierung hat dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan eine Absage für seinen geplanten Auftritt im Rahmen des G20-Gipfels erteilt. Auch seine Anhänger dürfen keine Mahnwache für ihn abhalten.
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Das geplante G20-Protestcamp muss unter versammlungsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt werden, sagt das BVerfG in einer einstweiligen Anordnung. Ob und wo das Camp nun aufgebaut werden kann, ist offen.
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Die Stadt Hamburg muss das Protestcamp mit rund 3.000 Zelten zum G20-Gipfel nicht dulden. Der Fehler liegt auch bei den Veranstaltern, die zu wenig Protest und zu viel Infrastruktur bieten wollen, meint Eike Michael Frenzel.
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Das OVG Hamburg hat das geplante G20-Protestcamp zu einer nicht grundrechtlich geschützten Versammlung erklärt. Die Veranstaltung bestehe überwiegend aus Elementen, die nicht auf die Meinungskundgabe gerichtet seien.
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Bei Protesten gegen den G8 Gipfel 2001 in Genua wurden hunderte Menschen verletzt, ein Demonstrant starb. Der EGMR hat Italien nun wegen der massiven Polizeigewalt verurteilt, die er als Folter wertete.
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Türkische Politiker werben in Deutschland für die umstrittene Verfassungsreform. Für ein Verbot dieser Auftritte wäre die Bundesregierung gefragt, meint Niels Petersen.
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In mehr als zehn deutschen Städten versammeln sie sich bereits, europäische Großstädte ziehen nach. Jeden Sonntag um 14 Uhr demonstrieren mehr Menschen für Europa. Unter ihnen sind auffallend viele Juristen.
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