Ist der Slogan als Volksverhetzung oder Hamas-Symbol strafbar? Die Verwaltungsgerichte sind sich uneins. Nun entscheidet erstmals eine Strafkammer am Landgericht, verneint eine Strafbarkeit – und übt Kritik am Bundesinnenministerium.
Die AfD wollte auf dem Marktplatz in Mannheim demonstrieren – dort, wo dem getöteten Polizisten gedacht wird. Der VGH Baden-Württemberg hat diese Demonstration jetzt aber untersagt und einen Beschluss des VG Karlsruhe aufgehoben.
Seit Montag steht auf dem Campus der Uni Frankfurt ein propalästinensisches Protestcamp. Die Uni wollte vor dem VG Frankfurt im Eilverfahren eine zeitliche Begrenzung und weitere Beschränkungen erreichen, blieb jedoch erfolglos.
Der alljährliche Grundrechte-Report, der über die Lage von Bürger- und Menschenrechten in Deutschland informieren soll, hat dieses Jahr einen klaren Fokus: die Bedrohung der Grundrechte durch den Aufstieg der radikalen Rechten.
Die Stadt München wollte verhindern, dass ein Pro-Palästina-Camp vor der LMU stattfindet. Sie verlegte das Camp und verbot Übernachtungen. Doch der bayerische VGH sieht das anders: Die Aktivisten dürfen bleiben – und auch übernachten.
Die Parole darf versammlungsrechtlich untersagt werden, so das OVG. Die Strafbarkeit könnte daraus folgen, dass es sich um ein Symbol der verbotenen Hamas handele. Andere Strafnormen wie Volksverhetzung schloss das Gericht dagegen aus.
"Einfach drüber fahren. Selbst schuld, wenn man sich auf die Straße klebt". Dieser Online-Kommentar zieht keine Verurteilung nach sich, so das BayObLG – aber nur, weil es an die Feststellungen des LG gebunden war.
Seit Monaten wird diskutiert, israelfeindliche Aussagen unter Strafe zu stellen. Nachdem ein Entwurf der Union wohl verfassungswidrig gewesen wäre, prescht das BMI nun mit einem neuen Vorschlag vor. Das BMJ hält diesen für "systemfremd".