Die Islamfeinde durften am Montag nach erfolglosem Widerstand der Stadt in München demonstrieren. Dafür sorgte der VGH am Abend. Schließlich kamen nur etwa 100 Teilnehmer, dafür aber tausende Gegendemonstranten.
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Ob nun nur "besorgte Bürger" oder Rechtsextreme: Eine Pegida-Demo auf den 09. November zu legen, hat jedenfalls einen faden Beigeschmack. Das findet auch die Stadt München und hat die Versammlung verboten.
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Ein Wirt aus dem Ruhrpott wollte sich mit dem Rauchverbot in seiner Kneipe nicht abfinden. Zweimal lud er zum Protestrauchen in seiner Kneipe und kassierte dafür hohe Bußgelder – zu Recht, entschied nun das OLG Hamm.
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Die Kölner "HoGeSa"-Kundgebung am Sonntag darf stattfinden. Das hat das OVG Münster entschieden und damit die Beschwerde der Polizei gegen einen Beschluss des VG Köln abgelehnt.
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2014 gipfelte in Köln eine Kundgebung der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in wüsten Gewaltausbrüchen. Die Polizei will eine Neuauflage 2015 daher komplett verbieten. Doch das VG entscheidet anders.
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Das OVG Hamburg hat das Demonstrationsverbot des VG Hamburg vom Mittwoch dieser Woche bestätigt. Die Veranstalter von "Tag der Patrioten" können aber noch Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen.
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Das BVerfG hat am Samstag per einstweiliger Anordnung das stadtweite Demonstrationsverbot für das gesamte Wochenende im sächsischen Heidenau aufgehoben. Ein "polizeilicher Nostand" sei nicht hinreichend begründet worden.
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Er wollte am Willkommensfest für Flüchtlinge teilnehmen. Ein Bonner Jurastudent ist der einzige Bundesbürger, der gegen das Versammlungsverbot in Heidenau geklagt hat. Das BVerfG hat Michael Fengler gerade Recht gegeben*. Ein Gespräch.
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