Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist wesentlich für den demokratischen Rechtsstaat. Trotzdem kann es eingeschränkt werden, auch zum Schutze der Gesundheit. Wie genau das geht, hat das BVerfG am Sonntag gezeigt.
Die für Samstag in Berlin geplanten Versammlungen der Initiative "Querdenken" dürfen stattfinden, das Verbot der Polizei hat keinen Bestand. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg. Die Polizei steht mit einem Großaufgebot bereit.
Lange hielt der Beschluss des VG Berlin nicht. Dieses hatte die für Samstag geplante Anti-Corona-Demo zunächst unter Auflagen erlaubt. Nun haben sowohl die Polizei als auch der Veranstalter Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt.
Die vom Berliner Polizeipräsidenten verbotene Großdemonstration gegen die Corona-Politik darf stattfinden. Das VG Berlin gab am Freitag grünes Licht, allerdings unter Auflagen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört nicht dazu.
Die Anmelder der Corona-Demo in Berlin wollen das Versammlungsverbot nicht akzeptieren und ziehen vor das VG. Das Gericht will spätestens am Freitag eine Entscheidung fällen.
Am Wochenende wollten Menschen in Berlin wieder gegen Corona-Regeln demonstrieren. Das hat die Versammlungsbehörde nun untersagt. Mit Verweis auf Erfahrungen mit der Demo am 1. August. Es dürfte ein Fall für die Verwaltungsgerichte werden.
Endlich das Abiturzeugnis in der Hand halten und das auf dem Abiball feiern – für die meisten Schüler ein besonderer Tag. Die Abiturfeiern fielen dieses Jahr aus, nun erlaubte das VG Münster aber eine Abiparty im August.
Nach der Corona-Verordnung in NRW sind private Feiern mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig. Allerdings nur, wenn es sich um Feiern aus "herausragendem Anlass" handelt. Ein 26. Geburtstag zählt da nicht zu, entschied das VG Münster.