Städte und Gemeinden versuchen, Proteste gegen Corona-Maßnahmen vorab zu verbieten - das ist nicht immer verhältnismäßig. Was aber, wenn klar ist, dass sich bei Protesten kaum jemand an Abstandsgebote und Maskenpflicht hält?
Lange wurde gestritten, einiges war geplant und wurde doch wieder gestrichen - jetzt ist das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz in Kraft getreten.
Vor dem Privathaus einer sächsischen Politikerin demonstrierten Querdenker gegen die Coronapolitik. Doch sind derartige Proteste noch vom Versammlungsrecht gedeckt? Karoline Linzbach hat sich die Rechtslage angesehen.
Bei der Demonstration gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz hat die Polizei laut Innennminister Reul zu Fehler gemacht, viele der Vorwürfe seien aber falsch. Die Debatte im Landtag über das umstrittene Gesetz ging indes weiter.
Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW will endlich ein eigenes Versammlungsgesetz. An einem Entwurf gab es zuletzt teils massive Kritik. Jetzt sollen die Pläne überarbeitet werden.
Vergangene Versammlungen hätten gesezeigt, dass "Querdenker"-Demonstranten immer wieder gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen, so der VGH Hessen. Das Versammlungsverbot der Stadt sei deshalb rechtmäßig.
Die Organisatoren mehrerer geplanter Demonstrationen der "Querdenker"-Szene hatten mit ihren Eilanträgen keinen Erfolg. Von den geplanten Demonstrationen gehe eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus, so das VG Berlin.