Die VG Wort hat ihre Einnahmen immer je zur Hälfte an Urheber und Verleger ausgeschüttet. Bis der BGH dieses Modell 2016 für rechtswidrig befand: Allein der Urheber darf profitieren. Zu diesem Ergebnis kam nun auch das BVerfG.
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Werbeblocker im Internet sind ein Geschäftsmodell. Dass sie mittelbar das Konzept der Verlage beeinträchtigen, macht sie noch nicht unlauter. Das Urteil des BGH ist ebenso eindeutig wie zeitgemäß.
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Wenn es um die Zulässigkeit von Werbeblockern geht, greifen Verlage wie Anbieter rechtlich tief in die Trickkiste. Das verwundert nicht. In Karlsruhe geht es am Donnerstag um ein gewichtiges Geschäftsmodell einer Branche im Umbruch.
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Jörg Kachelmann hat einen rechtskräftigen Schmerzensgeldanspruch gegen den Axel Springer Verlag wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung. Eine Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision hat der BGH abgelehnt.
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"Den" Palandt kennt jeder Jurist. Er wird nach der jüngsten Entscheidung des herausgebenden Verlags auch weiter so heißen – und damit nicht dem Andenken desjenigen gerecht, dessen Idee er eigentlich war, meint Jonas Höltig.
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Eine Änderung der Werkbezeichnung wäre mehr als verwirrend, so der C.H. Beck-Verlag. Der Palandt wird auch bei seiner Neuauflage seinen Titel behalten. Allerdings wird es Hinweise auf die NS-Vergangenheit seines Namensgebers geben.
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Nach der VG Wort muss auch die GEMA vor dem BGH eine Niederlage hinnehmen. Ausschüttungen an Verlage seien rechtswidrig, so die Karlsruher Richter. Nun könnten weitere Zahlungsansprüche auf die Verwertungsgesellschaft zukommen.
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Kürzlich ist die Initiative zur Umbenennung des Palandt nach einem LTO-Beitrag kontrovers diskutiert worden. Nun melden sich zwei Juristen und Mitglieder zu den Beweggründen zu Wort. Übertriebene Moral sei ganz sicher keiner davon.
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