Auf Gran Canaria lief ein Siebenjähriger gegen eine verschlossene Balkontür eines Hotelzimmers und verletzte sich. Laut BGH muss im darauf folgenden Verfahren auch geprüft werden, ob die Tür den örtlichen Bauvorschriften entsprach.
Weil sie sich bei einem Konzert durch einen umstürzenden Lautsprecher mehrere Knochen brach, verlangte eine Besucherin von der Band Schadensersatz. Den bekommt sie aber genauso wenig wie vom Gaststättenbetreiber.
Ein Partygast versteckte im Präsentkorb für das Geburtstagskind einen Böller, der beim Auspacken auslöste und den Schenkenden schwer verletzte. Dafür trifft den Gastgeber aber kein Verschulden, so das OLG Koblenz.
Nur weil ein Klettergerüst über 2 Meter hoch ist, heißt das nicht, dass Kinder auch 2 Meter tief fallen, wenn sie vom Gerüst stürzen. Ist für ausreichend Fallschutz gesorgt haftet die Stadt nicht für Unfälle, entschied das LG Koblenz.
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Eine automatisierte Waschstraße immer und überall zu überwachen ist zu aufwendig, findet der BGH. Den Kunden müsse aber ein Hinweis erteilt werden, wie man sich in der Anlage zu verhalten hat, entschied er.
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Das OLG Hamm hat im Streit zwischen einer Witwe und dem Land NRW einen Vergleich vorgeschlagen. Weil ihr Mann beim Fahrradfahren von einem Baum erschlagen wurde, soll ihr das Land 70.000 Euro zahlen.
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Weil ein Besucher vom Zehn-Meter-Turm auf ihn gesprungen sei, verlangt ein Schwimmbadgast Schmerzensgeld von der Stadt. Ihre Pflichten habe diese aber nicht verletzt, weil sie nicht jeden Sprung gesondert freigeben müsse, so das OLG.
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Der Weg über eine Festzeltrampe kann bei Regen nicht ungefährlich sein - Alkoholisierung hin oder her. Ein Besucher eines Schützenfestes stürzte dabei und brach sich den Knöchel. Schmerzensgeld bekommt er dafür nicht, sagt das OLG Hamm.
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