Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Ein Wanderer lief vom Hexentanzplatz los, dann wurde er von einem Baum getroffen. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Schmerzensgeld muss ihm die Stadt deshalb aber nicht zahlen, sie hafte nicht für eine solche waldtypische Gefahr.
Ein Achtjähriger rannte über eine Straße – und stolperte über eine graue Absperrkette am Straßenrand. Indem die Stadt die Kette nicht kenntlicher gestaltet hat, verletzte sie laut LG ihre Verkehrssicherungspflichten.
Reiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass die vermittelten Hotels den örtlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Warnschilder an einer Gefahrenstelle reichen nicht aus.
Auf Wanderwegen lauern allerlei Gefahren, nicht alle können von der Stadt gebannt werden. Wer bei Glätte einen Sturz vermeiden will, sollte sich daher auf seinen vier Buchstaben fortbewegen, entschied das LG Coburg.
Ein Sturz auf einem vereisten Supermarktparkplatz begründet keine Ansprüche gegen den Betreiber, so der BGH. Es reiche aus, wenn die Fahrwege gestreut sind, auf den Parkflächen könne das nicht erwartet werden.
Bei einer Jugendfreizeit mit dem Titel "Abenteuer Winterwald" sollten Kinder mit einem Messer die Rinde einer Birke abschälen. Eine 9-Jährige schnitzte sich dabei ins Auge. Dafür steht ihr Schadensersatz zu, wie das OLG München entschied.
Über den Weg verlaufende Holzstämme seien zur gefährlichen "Sprungschanze" geworden, beklagte ein verunfallter Mountainbiker. Im Wald müsse man damit aber rechnen, so das OLG Köln. Es entschied: Wer seine Gesundheit liebt, der schiebt.