Nur die Betroffenen selbst dürfen Einsicht in ihre Einträge im Strafpunkteregister für Verkehrsverstöße erhalten. Die Öffentlichkeit darf das nicht. Das hat der EuGH in einem Fall aus Lettland entschieden.
Die Novelle des Personenbeförderungsrechts mit zugehöriger Verordnung fordert mehr Bereitstellung von Daten. In dieser Hinsicht sei das Gesetz teilweise verfassungswidrig, meint Clemens Antweiler.
Ursprünglich stand Totschlag im Raum, doch nun hat das LG Ingolstadt einen Autobahnraser wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt. Der bedingte Tötungsvorsatz sei ihm nicht nachweisbar.
Ein Autofahrer bleibt nach einem Unfall auf einem Schaden von rund 22.000 Euro sitzen, weil er den Unfallort verlassen und den Schaden zu spät gemeldet hat. Die Vollkaskoversicherung habe zurecht die Erstattung verweigert, so das OLG.
Fehlen Kraftfahrern bei einer Kontrolle gleich mehrere Blätter ihres Fahrtenschreibers, so liegt darin ein einheitlicher Verstoß gegen das Unionsrecht. Und dieser ist dann auch nur einmal sanktionierbar, urteilte der EuGH.
Ein 69-Jähriger wird mitten in Berlin in seinem Jeep gerammt und stirbt. Zwei Männer waren in ihren Autos über den Ku'damm gerast. Es war ein illegales Rennen, das seit Jahren die Justiz beschäftigt. Nun gibt es ein weiteres Urteil.
Verkehrsminister Scheuer hat seine Zustimmung zur Sichtung seiner Mails durch den vom Untersuchungsausschuss beauftragten Gutachter zurückgezogen, nachdem die FDP vor dem BGH Klage auf volle Offenlegung der Mails erhob.
Ein Busfahrer geriet in eine Polizeikontrolle und wurde dabei fotografiert, wie er sich einen Gegenstand ans Ohr hielt. Dass es sich dabei um eine Haarbürste handele, mit der er seinen Bart kämme, glaubte ihm das AG nicht.