Diese Woche hat schon das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Jetzt zieht auch das Landesamt in Sachsen mit dieser Einschätzung nach.
Mehr als vier Jahre lang hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als Verdachtsfall beobachtet. Jetzt ist sich die Sicherheitsbehörde sicher: Die Vereinigung verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.
Nach dem VG Köln bestätigt nun auch das VG München: Der Landesverfassungsschutz darf den Landesverband der AfD (vorerst) beobachten. Das Gericht wertete dazu mehrere tausend Seiten Material aus.
Er stand in engem Kontakt zum NSU-Trio und wurde dabei auch als V-Mann geführt: Tino Brandt wurde jetzt abermals wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt.
Die Bundesregierung plant, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Warum der sogenannte "Radikalenerlass" in diesem Zusammenhang Beachtung verdient, stellt Andreas Nitschke dar.
Schöffen haben in Hauptverhandlungen von Strafprozessen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Die niedersächsische Landesregierung will bei der anstehenden Schöffenwahl verhindern, dass Verfassungsfeinde darunter sind.
Der Verfassungsschutz beobachtet neuerdings den Bereich "Delegitimierung des Staates". Dabei werden schnell Regierungskritiker zu Extremisten abgestempelt, meint Dietrich Murswiek. Die neue Kategorie leide an gefährlich unscharfen Begriffen.
Der Präsident des Verfassungsschutzes sieht keinen Anlass zur Beobachtung der Klimaaktivisten der Letzten Generation. Die Gruppe richte sich nicht gegen die demokratische Grundordnung.