Das rechtsextreme Magazin Compact versuchte vor dem BVerwG zu beweisen, dass es Ausländer gar nicht generell ablehnt. Die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit des Verbots blieb wenig erhellend. Das Urteil wird noch im Juni verkündet.
Gewaltbereite Salafisten, "Reichsbürger" und Rechtsextremisten: Der Verfassungsschutz hat laut seinem am Dienstag vorgestellten Jahresbericht zurzeit alle Hände voll zu tun. Das hat zum Teil auch mit der AfD zu tun.
Einige Medien haben die gesamten 1.108 Seiten des AfD-Gutachtens veröffentlicht. Ist das erlaubt? Warum hat der Verfassungsschutz es nicht selbst veröffentlicht? Und warum darf der AfD-Anwalt das Dokument der AfD nur in seiner Kanzlei zeigen?
Mit der AfD-Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" können Beamte mit Parteimitgliedschaft auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Das Parteienprivileg schützt die Betroffenen nicht, meint Robert Hotstegs.
Wie viel ist mit der neuen Einstufung der AfD rechtlich schon vorentschieden für ein Parteiverbot? In der Diskussion gerät aus dem Blick, dass Einstufung und Verbotsverfahren unterschiedliche Voraussetzungen haben, meint Markus Sehl.
Medien zitieren munter daraus. Doch das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD bleibt für die Allgemeinheit unter Verschluss – zumindest vorerst. Bundesinnenminister Dobrindt will entscheiden, ob die brisanten 1.108 Seiten publik werden.
Der Verfassungsschutz hat im Streit mit der AfD eine Stillhaltezusage abgegeben. Er wird die Partei vorerst nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" behandeln und bezeichnen. Die AfD-Anwälte verkaufen das als großen Sieg. Stimmt das?
Die AfD-Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" wird wohl ein jahrelanges juristisches Nachspiel haben. Teile des Gutachtens sind nun öffentlich.