Das BVerfG wird das Bayerische Verfassungsschutzgesetz gleich mehrfach beanstanden. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung am gestrigen Dienstag ab. Zu erwarten ist ein Grundsatzurteil. Christian Rath war dabei.
Sachsen will seit 2021 mit einem neuen Gesetz Verfassungsfeinde von der juristischen Ausbildung abhalten – und schon bekommt das Land es mit einem Grenzfall zu tun. Den hat nun der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Die Berliner AfD ist auch im Beschwerdeverfahren gegen die Vorstellung des Berliner Verfassungsschutzberichts 2020 überwiegend erfolglos. Das OVG bestätigt damit den Beschluss des VG Berlins.
Mitglieder der Partei "Der III. Weg" seien waffenrechtlich regelmäßig als unzuverlässig einzustufen, hat das VG Cottbus entschieden. Es bestätigte damit die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte.
Der Berliner Verfassungsschutz muss einige Angaben zum "Flügel" der AfD wieder aus seinem Bericht löschen, denn es gebe nicht genügend Anhaltspunkte, dass dieser überhaupt noch aktiv sei, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Verfassungsschutz in Thüringen darf die Öffentlichkeit nicht über Einstufungen als "Prüffall" informieren. Das hat das VG Weimar in Bezug auf die AfD festgestellt. Die Klage gegen eine Äußerung über die AfD im Spiegel wies es jedoch ab.
Das VG Köln wird vor der Bundestagswahl nicht mehr über zwei Eilverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden. Eine summarische Prüfung sei angesichts der Bedeutung der Verfahren nicht ausreichend.
In den Verfassungsschutzberichten 2016 bis 2019 wird die Identitäre Bewegung als "Verdachtsfall" sowie als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Daran gibt es nichts zu beanstanden, wie das OVG Berlin nun entschied.