Es gibt genügend Anhaltspunkte dafür, dass die "Junge Welt" Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vornimmt. Der Verfassungschutz darf sie entsprechend weiter in seinen Berichten nennen, so das VG Berlin.
Mit Hilfe eines Zehn-Punkte-Plans soll Rechtsextremismus besser bekämpft werden – auch im öffentlichen Dienst. Die Austrocknung von Finanzen, Entwaffnung und der Schutz kommunaler Mandatsträger sind Teil des Plans.
Die AfD bleibt im Blickpunkt der Verfassungschutzer: Das VG Magdeburg hat jetzt die Einstufung der Partei als Verdachtsfall in Sachsen-Anhalt bestätigt. Es gebe Hinweise auf Bestrebungen gegen Demokratie und Menschenwürde.
Das VG Köln hat nun auch über zwei Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Ein Hängebeschluss aus dem vergangenen Jahr hat sich damit erledigt.
E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.
Die AfD unterlag in Köln mit einer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall. Auch die Jugendorganisation darf überwacht werden. Mit Klagen zur Einstufung des "Flügels" und zu dessen Mitgliederzahl war die Partei dagegen erfolgreich.
Der Verfassungsschutz will die AfD beobachten. Das VG Köln muss entscheiden, ob seine Funde dafür ausreichen. Das Urteil wird Folgen für die Parteienlandschaft haben - und schon der Anlauf zum Prozess war alles andere als störungsfrei.
Wer sich bei der Polizei bewirbt, wird mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüft. Niedersachsens CDU-Chef fordert eine solche Überprüfung nun auch für die Justiz, insbesondere für Richterinnen und Richter.