Seit 2020 gilt das neue Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Es ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen seien nicht verhältnismäßig.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die vollständige Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus abgelehnt. Damit kann die Wahl am 12. Februar wiederholt werden.
Das BVerfG veröffentlicht am Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht am Montag.
Im Mai 2020 entschied das BVerfG, dass das BND-Gesetz reformiert werden muss. Der Gesetzgeber ist dem nachgekommen. Nach Ansicht von Bürgerrechtlern hat er dabei aber erneut verfassungswidrige Zustände geschaffen.
Wer geblitzt wurde und sich gegen den Bußgeldbescheid wehren möchte, muss die Daten des Messgeräts selbst überprüfen können. Das folgt aus der "Waffengleichheit" zwischen Behörde und Bürger, entschied der baden-württembergische VerfGH.
Ein OLG hatte einer Zeitung untersagt zu schreiben, dass eine sektenähnliche Gemeinschaft den Staat ablehnen würde. Das sei nämlich nicht belegt. Das BVerfG bewertete den Fall jedoch anders.
Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis gibt der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs Berlin für eine komplette Wahlwiederholung kaum eine Chance.
Seit Januar 2022 gilt in NRW ein umstrittenes Versammlungsgesetz. Die GFF hält das Gesetz für verfassungswidrig und hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Eilantrag an den VerfGH gewandt.