Am Freitag veröffentlicht das BVerfG einen mit Spannung erwarteten Beschluss: Eine wegen Mordes Verurteilte pocht auf Wiederaufnahme ihres Prozesses, nachdem der EGMR die Befangenheit eines Richters gerügt hatte.
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war erst abgewählt und dann wegen Vorteilsnahme verurteilt worden. Nach einer erfolglosen Revision vor dem BGH zieht er jetzt noch vor das BVerfG.
Eine Frau geriet mit einer Adbusting-Aktion ins Visier der Polizei. Beamten sahen darin eine Straftat und durchsuchten ihre Wohnung. Das hatten ihnen die Strafgerichte erlaubt – zu Unrecht, wie nun das BVerfG entschied.
Das OLG Köln verbot Journalisten, über die Zeugenaussage eines mutmaßlich Betroffenen von Missbrauch in der Kirche zu berichten. Die Bild-Zeitung zog deshalb vors BVerfG, das die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.
Der Hinweis auf dem Zeugnis dreier Legastheniker, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wird, ist verfassungswidrig – aber nur in ihrem speziellen Fall. Grundsätzlich könne so ein Vermerk nämlich sogar geboten sein, so das BVerfG.
Nach einem Urteil des türkischen Verfassungsgerichts hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Verfassungsrichter eingeleitet. Der DAV zeigt sich besorgt über die Entwicklungen in der türkischen Justiz.
Bei Bürgerrechtlern und liberalen Rechtspolitkern ist die Erleichterung über das Ende im "Wiederaufnahme-Streit" groß. Zu Recht. Das BVerfG hat zum Mehrfachverfolgungsverbot eine Entscheidung von bemerkenswerter Klarheit getroffen.
Rechtskräftig freigesprochene Mordverdächtige müssen nicht ein Leben lang damit rechnen, dass ihr Strafverfahren bei neuer Beweislage wieder aufgerollt wird. Das BVerfG erklärte die entsprechende Regelung in der StPO für verfassungswidrig.