Das Karlsruher Gericht steht vor großen Veränderungen. Es warten mit "Kopftuch im Referendariat" oder der Überprüfung von StPO-Regeln bedeutsame Entscheidungen. 2019 blieb die Arbeitsbelastung relativ stabil – auf hohem Niveau.
Nachdem vergangenes Jahr zehntausende Jugendliche für mehr Klimaschutz auf die Straßen gingen, gehen Aktivisten und Umweltorganisationen nun weiter: Die Bundesregierung soll vom BVerfG dazu verpflichtet werden, mehr für den Klimaschutz zu tun.
Wie mit EuGH und BVerfG in Zukunft gleich mehrere selbstbewusste Akteure um den Grundrechtsschutz des Bürgers wetteifern und was das für die Fachgerichte in Deutschland bedeutet, erläutert Mathias Honer.
Im Zweifel für den besten Schutz: Mit seinen Beschlüssen zum "Recht auf Vergessen" hat das BVerfG auch den Prüfungsmaßstab der Verfassungsbeschwerde und damit seine Rolle im europäischen Grundrechtsverbund neu bestimmt.
Noch immer werden Ferkel in Deutschland ohne Betäubung kastriert, erst 2020 soll damit Schuss sein. Die Tierrechtsorganisation Peta zieht nun vor das BVerfG. Das Besondere: Beschwerdeführer sind die Ferkel selbst.
Zwei Studentinnen, die wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall verurteilt wurden, ziehen vors BVerfG. Dass es strafbar sein soll, Lebensmittel aus dem Müll zu fischen, wollen sie nicht akzeptieren.
Das BVerfG hat eine von zwei anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei "offensichtlich unzulässig".
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungskonform. Sie sei geeignet, um der Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus Ballungsräumen entgegenzuwirken, so das BVerfG. Vermieter würden gleichzeitig nicht über Gebühr benachteiligt.