Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals in Deutschland. Gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wehrte er sich schon in allen Instanzen und nun auch noch beim BVerfG. Auch dort blieb er erfolglos.
Verfassungsfeinde leichter aus dem Richteramt bekommen und eine Regelung, die die Digitalisierung der Justiz vorantreiben soll: Am späten Donnerstagabend beschloss der Bundestag zwei Änderungen fürs BVerfGG.
Das BVerwG hatte mehreren Heilpraktikern untersagt, ihren Patienten für Eigenblutbehandlungen Blut abzunehmen. Ihre hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an.
Wer in Abschiebehaft genommen wird, hat das Recht, dass eine Vertrauensperson darüber benachrichtigt wird. Eine solche ausfindig zu machen, müssen Gerichte wenigstens ansatzweise versuchen, so das BVerfG.
Am Freitag veröffentlicht das BVerfG einen mit Spannung erwarteten Beschluss: Eine wegen Mordes Verurteilte pocht auf Wiederaufnahme ihres Prozesses, nachdem der EGMR die Befangenheit eines Richters gerügt hatte.
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war erst abgewählt und dann wegen Vorteilsnahme verurteilt worden. Nach einer erfolglosen Revision vor dem BGH zieht er jetzt noch vor das BVerfG.
Eine Frau geriet mit einer Adbusting-Aktion ins Visier der Polizei. Beamten sahen darin eine Straftat und durchsuchten ihre Wohnung. Das hatten ihnen die Strafgerichte erlaubt – zu Unrecht, wie nun das BVerfG entschied.
Das OLG Köln verbot Journalisten, über die Zeugenaussage eines mutmaßlich Betroffenen von Missbrauch in der Kirche zu berichten. Die Bild-Zeitung zog deshalb vors BVerfG, das die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.