Da der Gesetzgeber gerichtliche Vertretungsmöglichkeiten für Kinder geschaffen habe, könne der Staat selbst nicht im Wege der Prozessstandschaft die Verletzung von Grundrechten geltend machen, so eine Entscheidung des BVerfG.
Keine normale Schule, kein normales Reisen, kein normales Leben - vermutlich noch nie waren die Grundrechte so stark eingeschränkt wie in der Corona-Pandemie. Das spürt auch das Bundesverfassungsgericht.
Neun Jahre nach Beschluss beschäftigt der beschleunigte Atomausstieg das BVerfG noch immer. Die Karlsruher Richter informierten am Montag darüber, dass sie über eine Verfassungsbeschwerde des Energiekonzerns Vattenfall entschieden haben.
Einer Rentnerin drohten wegen unerlaubten Taubenfütterns Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro. Das AG Fulda ließ nun zwar Milde walten, ihr Anwalt will wohl dennoch vor das BVerfG ziehen.
Modegeschäfte, Kinos, Clubs und die Kneipe an der Ecke - sie alle mussten während des Corona-Lockdowns schließen. Entschädigt wurden sie dafür nicht, sondern bekamen allenfalls Soforthilfe. Nun soll das BVerfG entscheiden.
Für seine langsame Arbeitsweise bekam OLG-Richter Thomas Schulte-Kellinghaus im Jahr 2012 einen Rüffel von der damaligen Gerichtspräsidentin. Der BGH hielt das im Mai für rechtmäßig. Nun zieht der "langsame Richter" nach Karlsruhe.
Nachdem der BayVerfGH das Volksbegehren zum Mietenstopp für unzulässig erklärt hat, wenden sich die Initiatoren an das BVerfG. Die Karlsruher Richter sollen klären, ob das Land Bayern grundsätzlich für ein Mietenmoratorium zuständig wäre.
Ab 2021 müssen viele Menschen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen - für 2020 aber sehr wohl noch. Ist das zulässig? Nein, meint die FDP - und will nun vor das BVerfG ziehen.