Die Unsicherheit über wirksame Maßnahme macht dem BVerfG sein Hauptgeschäft der Verhältnismäßigkeitsprüfung schwer. Für die künftige Pandemiepolitik buchstabiert die Entscheidung viel Raum, aber kaum Grenzen aus.
Das BVerfG hat in der Hauptsache über Kernteile der Bundesnotbremse entschieden. Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sog. Bundesnotbremse blieben erfolglos, auch Schulschließungen waren zulässig.
Am Dienstag, den 30. November veröffentlicht das BVerfG seine ersten Hauptsacheentscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse. Bisher hat das Gericht nur über entsprechende Eilanträge entschieden.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen bei betreuten Personen nur in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Aus medizinischer Sicht ist das allerdings nicht immer eine gute Idee. Eine Verfassungsbeschwerde scheiterte aber an der Subsidiarität.
Ein Jugendlicher hat sich mit Erfolg gegen seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewehrt. Die Entscheidung der Vorinstanz verletzt ihn in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz, so das BVerfG.
Zwar hat das BVerfG offiziell erst am 28. September Geburtstag. Am Dienstag vor 70 Jahren nahm es jedoch bereits seine Arbeit auf. Zu diesem Anlass hier die wichtigsten Entscheidungen und ein Blick in die Zukunft.
Die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie hatten auch eine beispiellose Antragsflut beim BVerfG ausgelöst. Inzwischen haben die Richter:innen zumindest fast alle Eilverfahren abgearbeitet und die ersten Hauptverfahren stehen an.
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags und ordnet die Anhebung einfach selbst an. Christian Rath analysiert den Beschluss.