Am Nachmittag ging es im NPD-Verbotsverfahren darum, ob und wie der Bundesrat die V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet hat. Die NPD trägt bislang zur Sache kaum vor, angekündigte "Knaller" blieben am ersten Prozesstag aus.
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Am ersten Tag des Verbotsverfahren vor dem BVerfG stellte die NPD Befangenheitsanträge gegen zwei Richter. Die Prozessvertreter der Partei bezweifeln pauschal fast alles, der Senat reagiert gelassen. Er will in der Mittagspause entscheiden.
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Der VGH Mannheim bestätigte am Freitag, dass das VG Karlsruhe auf Antrag seines Präsidenten einen ehrenamtlichen Richter von seinem Amt entbunden hat. Grund dafür seien Facebook-Postings gewesen.
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Zunächst drei Tage lang prüft Karlsruhe ab Dienstag auf Antrag des Bundesrats, ob die NPD verboten wird. Das Verfahren könnte nicht nur an den V-Leuten des Verfassungsschutzes scheitern, sondern auch an der Bedeutungslosigkeit der Partei.
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Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde zweier Männer nicht angenommen, die sich zu Tieren sexuell hingezogen fühlen. Der Eingriff in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
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Bundesgesetze dürfen völkerrechtliche Verträge verdrängen. Das BVerfG ermöglicht es damit dem deutschen Gesetzgeber, auch künftig Steuerschlupflöcher zu schließen. Demokratie und Rechtsstaat gebieten dieses Ergebnis, meint Joachim Wieland.
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Das BVerfG hat zum Grundrechtsschutz bei der Auslieferung nach Europäischem Haftbefehl entschieden. Die allgemeine Lesart: Karlsruhe geht auf Konfrontationskurs mit dem EuGH. Dabei hätte Luxemburg genauso geurteilt, meint Frank Schorkopf.
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Dürfen deutsche Gerichte Auslieferungen ablehnen, zu denen sie nach EU-Recht verpflichtet sind? Sie müssen sogar, wenn eherne Prinzipien des GG entgegenstehen, so das BVerfG. Der EuGH hatte das in einem ähnlichen Fall anders gesehen.
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