Die vereinfachten Möglichkeiten der Beschlagnahme des Vermögens von Straftätern werden zum Fall für das BVerfG. Der BGH hält die rückwirkende Anwendung der seit Juli 2017 geltenden Regelungen in bestimmten Fällen für verfassungswidrig.
Das Urteil schwankt zwar meist nur zwischen den "schönsten Tagen des Jahres" und einem lästigen, womöglich schadensträchtigen Ausnahmezustand. Doch sollte der Karneval zu denken geben – vor allem juristischen Liebhabern des Staates.
Weil sie den Wiederbeginn ihrer mündlichen Prüfung knapp verpasste, fiel eine Examenskandidatin durch – im letzten Versuch. Die Leipziger Richter entscheiden am Mittwoch nicht nur über prüfungsrechtliche Grundsätze, sondern eine Zukunft.
Im Januar gab BfV-Chef Thomas Haldenwang bekannt, dass seine Behörde die AfD als "Prüffall" einstuft. Das VG Köln entschied nun, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab und die Bezeichnung als solcher unzulässig ist.
Wieder gelangten rund 6.000 neue Verfahren nach Karlsruhe, in Asylsachen immerhin weniger als erwartet. Dennoch muss sich das Gericht seine Kapazitäten gut einteilen: 2019 lauern Mietpreisbremse, Sterbehilfe und Vorratsdatenspeicherung.
Bundesinnenminister Horst Seehofer will klären lassen, wie mit Beamten umzugehen ist, die sich in einer extremistischen Gruppierung betätigen. Dabei ist die Verfassungstreue für Beamte seit langem geklärt, erläutert Klaus Herrmann.
Ende Januar verabschiedete Brandenburg das erste paritätische Wahlgesetz in Deutschland. In zehn weiteren EU-Staaten gibt es ähnliche Regelungen. Für Silke Laskowski beendet das Gesetz einen langjährigen Verfassungsverstoß.
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Brauchen die Muslime in Deutschland einen Crash-Kurs in Sachen Grundgesetz? Und wie weit reicht ihre Religionsfreiheit? Juristen und Islam-Experten diskutierten hitzig darüber in Berlin, einem Richter am BVerwG platzte dabei der Kragen.
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