Das AG München hat einen Mann für das Zeigen des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt, auch wenn der bis zuletzt behauptete, nur einer den Viktualienmarkt räumenden Polizistin gewinkt zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht will zum Jubiläum im September zu den Bürgern kommen - diesmal allerdings vor allem digital. Christian Rath berichtet über die Karlsruher Pläne.
Das VG Köln wird vor der Bundestagswahl nicht mehr über zwei Eilverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden. Eine summarische Prüfung sei angesichts der Bedeutung der Verfahren nicht ausreichend.
An mehr als 350 Schulen in Bayern soll es bald ein Wahlpflichtfach "Islamischer Unterricht" geben. Das finden scheinbar nicht alle gut. Einen Tag nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss ist die erste Klage am BayVerfGH eingegangen.
Das AG Münster hat sich dem AG Bernau angeschlossen: Vorschriften des BtMG, soweit sie den Besitz von Cannabis betreffen, seien verfassungswidrig. Wegen 0,4 Gramm muss sich das BVerfG nun mit einer weiteren Richtervorlage befassen.
Im März bewertete das BVerfG Teile des Bundesklimaschutzgesetzes als verfassungswidrig. Eine vergleichbare Klage legte die DUH nun mit mehreren Fridays-for-Future-Initiatorinnen gegen NRW, Bayern und Brandenburg ein.
Thomas Seitz, Mitglied des Bundestags und ehemaliger Staatsanwalt, ist zu Recht wegen migrantenfeindlicher und islamophober Äußerungen aus dem Staatsdienst entfernt worden. Das bestätigte der Dienstgerichtshof in zweiter Instanz.