Ist das Schmähgedicht zulässige Satire oder bloße Schmähung? Daran scheiden sich die Geister. Dass aber das BVerfG den Fall erst als bedeutsam einstuft und dann ohne Begründung nicht annimmt, ist enttäuschend, meint Felix W. Zimmermann.
Die Fraktionen in Sachsen erwägen eine Richteranklage gegen Jens Maier, die Voraussetzungen dafür sind aber kaum ausbuchstabiert. Ruben Franzen führt durch eine Gebrauchsanweisung. Im ersten Schritt bräuchte es einen Untersuchungsausschuss.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Böhmermann nicht angenommen. Das überrascht, da das Gericht zuvor Stellungnahmen von Organisationen einholte. Gab es Uneinigkeit unter den Richtern?
Bayerns Ministerpräsident Söder hatte am Dienstag mitgeteilt, die Teil-Impfpflicht "de facto" nicht umzusetzen. Sein Vorhaben, sie erst einmal auszusetzen, halten einige Staatsrechtler aber für verfassunngswidrig.
Die "Montagsspaziergänge" und die Reaktionen durch Städte und Gemeinden haben das BVerfG erreicht. Fürs Erste stellte die Kammer nur eine Folgenabwägung im Versammlungsrecht an. Die entscheidende Rechtsfrage bleibt offen.
Über Sinn und Unsinn der Impfpflicht streitet der Bundestag ab Mittwoch. Die Omikron-Variante könnte dabei die Vorzeichen der Diskussion ändern. Dies betrifft auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung.
Das BVerfG hat zwar die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz abgewiesen. Einige Aussagen in Sachen Parität und Unterrepräsentanz von Frauen im Parlament finden sich aber in Entscheidung.