Massenverfahren belasten bundesweit Gerichte, insbesondere nicht auf den Einzelfall angepasste Parteivorträge schaffen Mehraufwand. Ob dies durch eine Software verbessert werden kann, prüft nun ein Forschungsprojekt.
Seit dem 1.Januar dürfen Rechtsanwälte ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch auf elektronischem Weg versenden. Wer das nicht beherzigt, dem drohen ernste Konsequenzen. Martin W. Huff beleuchtet ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt.
Das Land NRW hat in Verfahren wegen Corona-Soforthilfe sehr früh Anwälte mandatiert. Diese Kosten sollte das Land selbst tragen, entschied das VG Düsseldorf. Die zahlreichen darauf folgenden Befangenheitsanträge wies es nun allesamt ab.
Wer den vollständigen Impfschutz hat, muss sich nicht mehr testen lassen - eigentlich. Denn das OLG Celle hat entschieden, dass eine solche Testpflicht für Beteiligte, Zeugen und Zuschauer in Gerichtsverhandlungen rechtmäßig sein kann.
Auch während der Corona-Pandemie haben die Gerichte ihr übliches Arbeitspensum gehalten, ergeben aktuelle Zahlen. Die Befürchtungen, es könnten viele Verfahren unbearbeitet bleiben, haben sich nicht bestätigt, so der DRB.
Hat ein Anwalt seinen Mandanten umfassend über Rechtsmittel und deren Risiken aufgeklärt, haftet er nicht für die Mehrkosten, wenn sein Mandant ein eingelegtes Rechtsmittel nicht zurücknimmt, so das AG Frankfurt am Main.
Der Bundestag hat das Patentrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Gerichte müssen nun ausdrücklich die Verhältnismäßigkeit eines Unterlassungsanspruchs prüfen. Für mehr Rechtssicherheit sorgt das neue Gesetz nicht, meint Thomas Hirse.
Der BFH hat einen Fall entschieden, in dem die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit beschränkt wird. Obwohl es dazu noch keine einschlägige EuGH-Rechtsprechung gibt, hat er diesen nicht angerufen - zu Unrecht, wie das BVerfG nun befand.