Als Reaktion auf antisemitische Bekundungen für den Hamas-Terror hatte Olaf Scholz bereits Mitte Oktober Maßnahmen angekündigt. Nun hat das Bundesinnenministerium Betätigungs- und Vereinsverbote erlassen. Manchen kommt das zu spät.
Noch unter Horst Seehofer hatte das BMI die Rockergruppierung "Bandidos" verboten. Das war rechtmäßig, so das BVerwG nun. Etwas zu mäkeln hatte es aber doch: Die im Nachhinein neu gegründeten "Federations" sind vom Verbot nicht mitumfasst.
Ihr Symbol sind zwei gekreuzte Hämmer: Bundesinnenministerin Faeser hat die "Hammerskins Deutschland" verboten. In mehreren Bundesländern erfolgten Razzien.
Das Bundesinnenministerium hatte den Salafisten-Verein "Ansaar International" 2021 verboten. Die dagegen erhobene Klage des Vereins wies das BVerwG nun ab. Denn mit Spendengeldern seien auch terroristische Vereinigungen finanziert worden.
Weil er Terrororganisationen im Ausland unterstützen soll, hat das Bundesinnenministerium Ansaar International sowie ihm nahestehende Organisationen verboten. Diese wehren sich dagegen vor dem BVerwG.
Weil Radio Dreyeckland einen Link zur Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Wohnungen. Ob das rechtens war, muss nun das LG Karlsruhe entscheiden.
Das BVerfG hat die Beschwerden von fünf Freiburgern nicht zur Entscheidung angenommen, die das BMI zu den Betreibern einer verbotenen Internetplattform zählt. Eine zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt damit vorerst unbeantwortet.
Die Hells Angels bleiben in Bremen verboten. Ein ehemaliges Vereinsmitglied hatte mit seiner Klage vor dem OVG Bremen keinen Erfolg. Das OVG wies die Klage als unzulässig ab.