Seit Monaten wird das Innenministerium gedrängt, die Neonazi-Gruppe "Combat 18" zu verbieten. Immer hieß es, ein Verbot müsse gut vorbereitet sein, damit es vor Gericht Bestand hat. Nun war es offenbar so weit.
Wer ehrenamtlich streunende Katzen füttert, übt keine Tätigkeit aus, die unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt. Anderes gelte für das Ausführen von Hunden, das mit Katzenfüttern aber nicht vergleichbar sei.
Drittligist Jena macht Ernst: Nachdem der Club wegen einer Pyrotechnik-Strafe in allen DFB-Instanzen unterlag, zieht man nun vor ein ordentliches Gericht. So weit ist noch kein Verein gegangen.
Ein überwiegend von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kann kein Träger von Grundrechten sein. Auch ausnahmsweise nicht, wie das BVerwG nun entschied.
Der BFH machte dieses Jahr schon Schlagzeilen, als er der NGO Attac die Gemeinnützigkeit absprach. Für Zweckbetriebe, die der Wirtschaft Konkurrenz machen, taten es die Münchner Richter nun ebenso.
Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" kämpft um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft. Bisher sei sie zu Unrecht nur auf Religionssatire reduziert worden. Nun soll sich das BVerfG mit den "Pastafaris" befassen.
Der Rocker-Regionalverband "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen sowie der Unterstützerverein der Hisbollah-Miliz "Farben für Waisenkinder" bleiben verboten, so das BVerfG. Mildere Mittel gebe es nicht.