Das BVerfG hat die Beschwerden von fünf Freiburgern nicht zur Entscheidung angenommen, die das BMI zu den Betreibern einer verbotenen Internetplattform zählt. Eine zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt damit vorerst unbeantwortet.
Vereine und Stiftungen können ihre Mitgliederversammlungen und Sitzungen bald wieder, wie zu Corona-Zeiten, online abhalten. Der Gesetzgeber hat die digitale Beschlussfassung ermöglicht – allerdings ohne Rückwirkung, wie Eva-Maria Kraus erläutert.
Nach erfolgloser Klage gegen den Ausschluss aus seinem Sportverein, hat sich ein NPD-Mitglied an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Ausschluss sei nicht zu beanstanden, so das BVerfG.
Die Hells Angels bleiben in Bremen verboten. Ein ehemaliges Vereinsmitglied hatte mit seiner Klage vor dem OVG Bremen keinen Erfolg. Das OVG wies die Klage als unzulässig ab.
Sport- und andere Freizeitvereine können über Mitgliedsbeiträge keine Spendenbescheinigung ausstellen. Dies hat der BFH klargestellt. Nur Spenden seien laut Gericht in jedem Fall abziehbar.
Fußballvereine, die gerne in einer neuen Super League spielen wollen, dürfen das. Allerdings müssen sie dann auch das Verbot akzeptieren, in einem UEFA-Wettbewerb wie der Champions League anzutreten, so der EuGH-Generalanwalt.
Der Verfassungsschutz darf die "Identitäre Bewegung" weiterhin als Verdachtsfall behandeln. Durch ihre politischen Tätigkeiten komme eine Missachtung der Menschenwürde deutlich zum Ausdruck.
Projekte wie der Freiheitsfonds verfolgen auf aktivistische Weise politische Ziele. Dabei finanzieren sie sich über Spenden. Ihre Rechtsform ist dabei nicht auf den ersten Blick klar – und doch so relevant. Felix Flaig zum Vereinsrecht.