War eine Verdachtsberichterstattung zulässig, muss der Presseartikel nur in Ausnahmefällen nachträglich gelöscht oder verändert werden. Das BVerfG hat die Pressefreiheit hochgehalten und zum "Recht auf Vergessen" konkretisiert.
Das LG Köln hat dem Axel-Springer-Verlag die Berichterstattung über Christoph Metzelder im Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren verboten. Es fehle ein Mindestbestand an Beweistatsachen.
Der Fall eines früheren Linklaters-Partners, der eine Studentin auf einer Feier vergewaltigte, hat für viele Schlagzeilen gesorgt. Die Bild-Zeitung schoss dabei aber über das Ziel hinaus, wie auch der BGH feststellte.
Die Bild-Zeitung hat in einer vierteiligen Artikelserie mit Titeln wie "Sex-Mobbing" und "Suff-Exzesse" einen Vorgesetzen zu Unrecht beschuldigt und wurde deswegen vom LG Frankfurt zu einer Entschädigungszahlung verurteilt.
Im Streit um angeblich gestohlene Krebsmedikamente hat das LG Berlin der Unterlassungsklage einer Brandenburger Pharmafirma gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben. Der Sender erwägt eine Berufung gegen die Entscheidung.
Das LG Hamburg geht bisher nicht davon aus, dass Die Zeit ihrer Hauptbelastungszeugin in der Wedel-Berichterstattung zugesagt hätte, sämtliche Anwaltskosten zu übernehmen. Die Schauspielerin könnte auf rund 30.000 Euro sitzen bleiben.
Der MDR hat in einem Beitrag einen Gastwirt verdächtigt, der Mafia anzugehören – zwar anonymisiert, aber für einige Personen dennoch erkennbar. Eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung sieht das Thüringer OLG darin nicht.
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Informiert die Staatsanwaltschaft unter Namensnennung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, dürfen Medien darüber im Normalfall auch berichten. Ein Freibrief zur Verdachtsberichterstattung ist das aber nicht, macht der BGH klar.
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