EU-Normen, die Standards für Produkte festlegen, sind Teil des Unionsrechts und müssen daher frei zugänglich sein, hat der EuGH entschieden – und damit für Unsicherheit gesorgt. Die Folgen des Urteils kann noch niemand abschätzen.
"95 Prozent weniger Zucker" und "perfekt für jede Diät" – mit diesen großen Versprechen bewirbt More Nutrition seine Brownie-Backmischung. Das LG Hamburg hält die Angaben aber für ungenau und daher für eine unzulässige Irreführung.
Weil auf den Bestell-Buttons von Meta "Abonnieren" bzw. nicht "zahlungspflichtig bestellen" stand, muss der Internetkonzern seinen Abo-Kunden womöglich alle bereits eingezogenen Zahlungen zurückerstatten.
Bei den Gerichten gehen immer mehr Fluggasterechteverfahren ein. Für die Justiz wird das zu einem massiven Problem. Eine Lösung scheint vorerst trotzdem nicht in Sicht.
Autovermieter dürfen für die Bearbeitung des Strafzettels eines Mieters keine pauschale Gebühr in Rechnung stellen. Eine etwaige Klausel in Mietverträgen ist unwirksam, so das LG Frankfurt.
Viele von Überflutungen und Starkregen Betroffene können sich einen freiwilligen Versicherungsschutz nicht leisten oder bekommen keinen. Eine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen könnte helfen. Das BMJ ist aber dagegen.
Prozessvertreter der Schufa-Verfahren schreiben auf LTO zu den Folgen des EuGH-Urteils. Verbraucheranwalt Raphael Rohrmoser meint, der Mensch darf nicht zum Objekt eines Algorithmus degradiert werden. Alltagsgeschäfte seien nicht in Gefahr.
Die Scoring-Praxis der Schufa verstößt gegen die DSGVO, wenn die Zahlungsprognose als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für Vertragsverhältnisse dient. Das hat der EuGH entschieden. Die Schufa gibt sich gelassen.