Wer im Internet bucht oder einkauft, hat oft eine ganze Reihe an Zahlungsmöglichkeiten. Aber nicht immer sind alle kostenlos für den Kunden. Lassen die gesetzlichen Vorgaben solche Extra-Entgelte zu? Der BGH hat zu der Frage verhandelt.
Verbraucher in der EU können künftig im Rahmen der EU-Verbandsklage ihre Kräfte bündeln und gegen Unternehmen klagen. Wie dies möglich sein wird und auf was sich Unternehmen einstellen müssen, erläutern Claus Thiery und Sandra Renschke.
Der Gesetzgeber will Verbraucher in Zukunft besser vor falschen Bewertungen im Online-Handel schützen. Das ist gut für die Kunden, meinen Martin Gerecke und Nils Graber. Aber für die Händler wäre mehr drin gewesen.
Kommt eine Bankkarte abhanden, mit der kontaktloses Zahlen möglich ist, trägt der Bankkunde nicht das Risiko für Kartenmissbrauch, wenn er den Verlust der Karte gemeldet hat. Der EuGH stellt sich damit auf die Seite der Verbraucher.
Verbraucher können Bürgschaften nicht wie Fernabsatzverträge oder sonstige Verbraucherverträge widerrufen. Wie der BGH entschied, sind die Widerrufs-Regelungen nicht auf die Bürgschaft anwendbar.
Hat ein Käufer spezielle Wünsche und lässt Ware extra anfertigen, so hat dies Auswirkungen auf das Widerrufsrecht. Der EuGH stellt klar: der Widerruf ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Ware noch nicht produziert wurde.
Eine Mitgliedschaft bei Online-Partnervermittlungen wie Parship kann widerrufen werden, entschied der EuGH. Wie teuer das für den Liebe suchenden Verbraucher wird, hängt davon ab, wie lange er in der Vertragsbeziehung steckte.