Justizminister Buschmann will das Strafrecht entrümpeln. Die Abschaffung von § 353d StGB, der die Veröffentlichung von Entscheidungen aus laufenden Strafverfahren verbietet, wäre besonders sinnvoll. Das zeigt ein neues Urteil des BGH.
Die "Briefaffäre" des baden-württembergischen CDU-Innenministers Strobl endet mit der Einstellung des Verfahrens durch Geldauflage. Auch namhafte Gutachter konnten die Staatsanwaltschaft nicht von der Annahme der Strafbarkeit abbringen.
Der Innenminister von Baden-Württemberg Strobl hat ein Anwaltsschreiben an einen Journalisten durchgestochen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Strafrechtler Yves Georg sieht jedoch keine Strafbarkeit des Ministers und den Skandal woanders.
Im Fall des veröffentlichten Chemnitzer Haftbefehls weitet sich der Kreis der Beschuldigten weiter aus. Nun wird auch gegen den Rechtsanwalt und Pro-Chemnitz-Mitbegründer Martin Kohlmann ermittelt.
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