Falschparken wird gemeinhin nur als ärgerliche Bagatelle gesehen. Wenn man allerdings in einem Jahr über 150-mal falsch parkt, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, entschied das VG Berlin.
Bei einer "beidseitigen Fahrbahnverengung" hat kein Auto Vorfahrt, sondern es muss gegenseitig Rücksicht genommen werden. Das stellte der BGH anlässlich eines Unfalls in Hamburg vor einigen Jahren klar.
Berliner Ku'damm-Raser & Co.: Der neu geschaffene § 315d StGB lässt illegale Autorennen zur Straftat werden. Die ersten Gerichte, die sich mit solchen Fällen befassen müssen, stehen aber vor einem Problem, zeigt Christoph Marotzke.
Mit dem Anzug aufs Rad und dann direkt in die Kanzlei oder gar zu einem Termin? Was bislang auffiel, setzt sich zunehmend durch in Deutschlands Städten - und ist mit dem passenden Fahrrad und geschickter Planung nicht nur eine gesunde,…
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