13 Jahre lang hatte ein Brite keinen bezahlten Jahresurlaub genommen. Nachdem ein britisches Gericht seine Arbeitnehmereigenschaft festgestellt hat, verlangt er nun Abgeltung. Verfallen sei der Anspruch jedenfalls nicht, so der EuGH.
Artikel lesen
Anzeige
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.