Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ist nicht nur in Deutschland umstritten. Zahlreiche Staaten haben sie bis jetzt noch nicht umgesetzt. Die Europäische Kommission reagiert.
Nach der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie müssen Plattformbetreiber wie Youtube die von Nutzern hochgeladenen Inhalte überwachen und gegebenenfalls filtern. Laut EuGH-Generalanwalt ist dies zulässig.
Der Chef-Kameramann des Klassikers "Das Boot" kämpft seit Jahren um eine Nachvergütung. Nachdem das Verfahren vor dem BGH gelandet war, musste das OLG erneut verhandeln. Hier steht nun eine Einigung im Raum.
Wenn Nutzer von Online-Plattformen Urheberrecht verletzen, muss die Plattform dafür nicht haften - jedenfalls noch nicht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Die Rechtslage könnte in Zukunft gleichwohl anders aussehen.
Wer Dateischnipsel von urheberechtlich geschützten Werken auf Online-Tauschbörsen teilt, gibt das Werk laut EuGH öffentlich wieder. Der Rechteinhaber kann deshalb Auskunft über die IP-Adresse des Nutzers verlangen.
Im Small Talk fragen wir Juristinnen und Juristen, was sie denn so machen. Heute: Tilman Winterling, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, über Verträge, die am Küchentisch verhandelt werden, und warum er nie über Zeitmangel klagt.
Bei Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie versucht der deutsche Gesetzgeber, es allen recht zu machen. Der praktische Nutzen dieses nationalen Alleingangs wird den Schaden für den Digitalen Binnenmarkt aber kaum aufwiegen, meint Tobias Lutzi.
Union und SPD haben sich auf eine große Urheberrechtsreform geeinigt. In letzter Minute gab es noch ein Zugeständnis an die Fußballverbände – aber auch an die Netzcommunity.