Beat-Samples von Kraftwerk, geheime Bundeswehrberichte zu Afghanistan und Veröffentlichung von umstrittenen Beiträgen zu Sex mit Kindern eines Ex-Grünen-Abgeordneten – der EuGH verhandelt heute Grundsatzfragen zum Urheberrecht.
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Die einen sehen das freie Internet bedroht, die anderen glauben an Gerechtigkeit für Urheber. Am Mittwoch hat sich der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgesprochen.
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Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts darf das Recht auf Achtung des Familienlebens nicht das Eigentumsrecht aushebeln. Beim Filesharing sollen Inhaber von Internetanschlüssen auch dann haften, wenn die Familie den Anschluss mitbenutzt.
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Die VG Wort hat ihre Einnahmen immer je zur Hälfte an Urheber und Verleger ausgeschüttet. Bis der BGH dieses Modell 2016 für rechtswidrig befand: Allein der Urheber darf profitieren. Zu diesem Ergebnis kam nun auch das BVerfG.
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Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der NDR in der Sendung "Top Flops" nicht über die Konkurrenz lustig machen darf, ohne ihr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Eine Pannenshow sei keine Parodie und auch nicht vom Zitatrecht gedeckt.
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Seit zehn Jahren wehrt ein Produzent sich gegen Musikvideos bei YouTube. Nun verhandelt der BGH darüber, ob die Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Usern haftet. Für Marcus Nothhelfer geht es auch um einen praktikablen Rechtsrahmen.
Für ihr auf der Schulhomepage veröffentlichtes Referat hatte eine Schülerin ein frei zugängliches Foto aus dem Internet verwendet. Anders als der Fotograf konnte der Generalanwalt am EuGH darin aber keine Urheberrechtsverletzung sehen.
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Der Makake Naruto hat keine Urheberrechte an seinem berühmten Seflie. Das Berufungsgericht in den USA wies nun die Klage von PETA ab. Und bezeichnete sie als unseriös.
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