Computer malen, komponieren und übersetzen, ihre Ergebnisse sind von menschlichen Werken kaum zu unterscheiden. Ob die Rechtsordnung ihnen auch einen vergleichbaren rechtlichen Schutz gewährt, erläutern Robert Heine und Julia Schafdecker.
Kein Urheberschutz für einen Geschmack, das hat der EuGH für den Fall eines Streichkäses nun entschieden. Das Gericht bewahrte die Lebensmittelindustrie damit vor einer Revolution, erläutern Heike Blank und Martin-Lukas LandmannArtikel lesen
Vor dem BGH geht es heute um den Schutz von in Museen ausgestellten Kunstwerken. Ob man diese einfach abfotografieren und online stellen darf und was das Ganze mit Schloss Sanssouci zu tun hat, erklären Niklas Conrad und Lena Hocke.
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar fallen die "Afghanistan-Papiere" nicht unter das Urheberrecht. Das Urheberrecht könne nicht als Abwehrargument gegen Journalisten zweckentfremdet werden, heißt es in seinen Schlussanträgen.
Artikel lesen
Ein Internetzugang, viele Nutzer: Die Frage, wer dann für illegale Uploads haftet, beschäftigte nun den EuGH. Dass dessen lang erwartete Entscheidung aber gar nicht so spektakulär ist, wie viele glauben, zeigt Carl Christian Müller.
Artikel lesen
Die Ausleihe von haptischen Büchern und E-Books durch öffentliche Bibliotheken wird rechtlich ungleich behandelt. Damit diese ihren Kultur- und Bildungsauftrag wahrnehmen können, plädiert Dieter Frey für ein Tätigwerden des Gesetzgebers.
Artikel lesen
Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
Artikel lesen
Der NDR muss bestimmte Äußerungen unterlassen und entfernte dazu einen Videobeitrag aus der Mediathek und der Trefferliste bei Google. Dass der Beitrag aber noch anderweitig verfügbar ist, ist nicht unbedingt Sache des Senders, so der BGH.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.