Axel Springer klagt erneut gegen Internet-Werbeblocker. Und wieder gegen Eyeo. Dabei hat das Medienhaus 2018 vor dem BGH verloren. Jetzt stützt Springer sich nicht mehr auf Wettbewerbs-, sondern auf Urheberrecht. Doch auch das ist nicht neu.
Eltern dürfen verschweigen, welches ihrer Kinder über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, entschied das BVerfG. Dann sei es aber auch rechtmäßig, wenn sie als Anschlussinhaber in Anspruch genommen würden.
Das Internetportal "Frag-den-Staat" darf eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zum womöglich krebserregenden Pflanzenschutzmittel Glyphosat nicht veröffentlichen. Grund ist das Urheberrecht.
Die Novelle des EU-Urheberrechts ist beschlossen: Am Dienstag votierten die EU-Parlamentarier für die umstrittene Neuregelung. Die Debatte um sogenannte Upload-Filter ist damit aber noch lange nicht vom Tisch.
Weil sie ein internes Glyphosat-Gutachten veröffentlichte, hat die Bundesregierung eine Online-Plattform abgemahnt – doch die wehrt sich. Ein ganz ähnlicher Fall beschäftigt auch den EuGH: Taugt das Urheberrecht auch zum Geheimnisschutz?
Die CDU trägt den Protesten gegen die auf EU-Ebene geplanten Uploadfilter Rechnung und präsentiert nun einen Vorschlag, mit dem man die umstrittenen Werkzeuge vermeiden will - allerdings im nationalen Rahmen.
Der jahrelange Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden um Urheberrechtsverstöße in freien WLANs hat am Donnerstag vor dem BGH ein Ende gefunden. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision von Sony Music zurück.
Der Brexit wird auch die Rechte des Geistigen Eigentums nicht unberührt lassen. Warum aber im Ergebnis auch nach einem Brexit einiges erst einmal bleiben wird, wie es ist, erklären Katja-Maria Harsdorf und Nico Kuhlmann.