Mal eben das Smartphone gezückt und kurzerhand ein 20-Sekunden-Video von der Stimmung in der Kneipe oder vom Fußballspiel im TV gemacht? Und dann auf Instagram geteilt? Das kann Ärger geben, zeigt Stefan Schreiber.
Spielfilme, Musik-Downloads und Computer-Spiele zum Herunterladen: Bei vielen Usern in Deutschland war Share-Online.biz äußert beliebt. Doch die bereitgestellten Kopien wurden offenbar ohne Zustimmung der Urheber verbreitet.
Der EuGH hat die deutsche Regelung zu Pressesnippets gekippt. Die Bundesregierung hätte sie der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen müssen. Die Verlegerverbände fordern nun, schnell ein europäisches Leistungsschutzrecht umzusetzen.
Der EuGH hat sich Gedanken zur Zielsetzung des Urheber- und Musterschutzes gemacht. Nur weil eine Jeans eine "spezielle ästhetische Wirkung" hat, kann sie noch nicht als "Werk" im Sinne des Urheberrechts eingestuft werden.
Das LG Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den italienischen Innenminister Matteo Salvini erlassen. Er hatte ein Foto der Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" getwittert und gegen sie Stimmung gemacht.
Auch wenn es ihm eigentlich um Geheimhaltung geht, kann ein Staat sich auf das Urheberrecht berufen. Wenn er denn Urheberrechte hat. Und die Pressefreiheit nicht doch überwiegt.
Durfte Spiegel Online umstrittene Texte des Grünen-Politikers ohne dessen Zustimmung veröffentlichen? Die Luxemburger Richter befassten sich mit dem deutschen Urheberrecht – mit weitreichenden Konsequenzen, zeigt Martin Gerecke.
Die Musikgruppe Kraftwerk und der Komponist Moses Pelham streiten sich seit 20 Jahren über das Sampling. Nun entschied der EuGH: Die Verwendung von Tonsequenzen fremder Songs ist zulässig.