Im September nahmen die DUH und Greenpeace erste juristische Schritte vor, um deutsche Konzerne zu mehr Umweltschutz zu verpflichten. BMW und Mercedes hatten die Unterlassungserklärungen abgelehnt, jetzt folgte VW.
Marken-Papierhandtuchspender dürfen auch mit fremden No-Name-Papierhandtüchern befüllt werden. Das entschied das OLG München. Die über 30 Jahre alte Grundsatzentscheidung zu Handtuchspendern des BGH ist damit überholt.
Ist der Prinz von Preußen besonders klagfreudig, wenn es um die mediale Aufarbeitung seiner Familiengeschichte geht? Das zumindest behauptet die Gewerkschaft ver.di – mit Recht, wie das KG Berlin nun entschied.
Eine Pizzeria bei Frankfurt darf weiterhin "Ciao Mamma" heißen. Der Betreiber des ebenfalls dort ansässigen Lokals "Ciao" hatte auf Unterlassung geklagt. Das OLG Frankfurt sah keine Verwechslungsgefahr.
Die umstrittenen Aussagen Höckes im MDR-Sommerinterview 2019 seien keine Tatsachenbehauptung, sondern nur eine Meinungsäußerung, die auch nicht als Schmähkritik zu vertsehen sei, entschied das LG Frankfurt.
Der Bundestag hat das Patentrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Gerichte müssen nun ausdrücklich die Verhältnismäßigkeit eines Unterlassungsanspruchs prüfen. Für mehr Rechtssicherheit sorgt das neue Gesetz nicht, meint Thomas Hirse.
Telekommunikationsanbieter müssen Verbraucher darauf hinweisen, dass das 5G-Netz, mit dem sie werben, noch nicht überall verfügbar ist. Tun sie es nicht, ist entsprechende Werbung unzulässig, so das LG.
Unter einem Pseudonym veröffentlichte jemand Texte in einer als rechtsextrem geltenden Zeitschrift. Björn Höcke ordnete den Autor einer Gemeinde in Jena zu – und die verklagte ihn auf Unterlassung. Am Mittwoch begann der Prozess.