Wenn ein deutsches Unternehmen ein niederländisches auf Unterlassung verklagt, dann kommt die Brüssel-Ia-Verordnung zur Anwendung. Wie aber ist sie auszulegen, wenn sie keine eindeutige Antwort parat hält?
Der Konflikt um einen stinkenden Ziegenbock brachte eine ganze Gemeinde in Aufruhr. Neben dem Geruch des Tieres kommen juristisch gesehen auch noch bau- und immissionsrechtliche Fragen hinzu.
Der Tod einer jungen Frau und ihres Babys nach der Einnahme eines Glukosemittels hatte für Aufsehen gesorgt. Die Ermittler gingen zunächst von einem Versehen in einer Kölner Apotheke aus. Die Anklage enthält nun dennoch eine Überraschung.
Auf seiner Website bezeichnete er sie als "entartet" und verglich sie mit Wachleuten und Ärzten in Konzentrationslagern. Dies hat er nun nach einem Urteil des LG Hamburg zu unterlassen. Außerdem muss er eine Entschädigung leisten.
Ein Abtreibungsgegner setzt im Internet Abtreibungen mit den Verbrechen des Holocausts gleich und greift dabei auch die bekannte Gießener Ärztin Hänel an. Die wehrt sich vor Gericht, eine Entscheidung zeichnet sich schon ab.
Zwei Nachbarn übertrumpften sich immer wieder mit der Höhe ihrer Zäune bis weit über die ortsübliche Höhe hinaus. Dann zog einer vor Gericht - und das entschied nun: Hohe Zäune sind in Ordnung, nur bitte auf beiden Grundstücken gleich hoch.
Eine Zeitung veröffentlichte einen Text über einen der Männer hinter dem "Ibiza-Video". Der wiederum erstritt eine einstweilige Unterlassungsverfügung – ohne dass das Magazin angehört wurde. Das geht so nicht, stellte das BVerfG erneut klar.
Bei Werbeaussagen von Ärzten gehen Verbraucher eher nicht von reklamehaften Übertreibungen aus, findet das OLG Frankfurt. Eine Kieferorthopädin darf deswegen nicht mit "perfekten Zähnen" werben.