Eine Online-Vergleichs- und Verkaufsplattform hat Markenparfums massenhaft mit Streichpreisen und Rabattkästchen zum Verkauf angepriesen. Zu Unrecht, so das LG, wenn keine geeignete Bezugsgröße vorliegt.
Auch Wettbewerbshüter dürfen mögliche Datenschutzverstöße prüfen, meint der EuGH-Generalanwalt. Anlass war die Untersagung des Bundeskartellamts an Meta, Nutzerdaten verschiedener Dienste wie Instagram und WhatsApp zu verknüpfen.
Die EU-Kommission wirft Google vor, durch Wettbewerbsbeschänkungen eine beherrschende Marktstellung gestärkt zu haben. Das EuG bestätigt den zugehörigen Beschluss weitgehend, reduziert aber die Strafe.
Amazon unterfällt in den nächsten fünf Jahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt am Dienstag getroffen hat.
Eine Eventagentur kaufte Tischreservierungen für das Münchener Oktoberfest und verkaufte sie dann für ein Vielfaches des ursprünglichen Betrags weiter. Das stört die Festzeltbetreiber – und ist unlauter, wie das OLG entschied.
Google bietet Nutzern auf seiner Plattform Maps Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Weil das Unternehmen anderen Wettbewerbern aber nicht erlaubt, ihre Dienste hiermit zu kombinieren, überprüft das BKartA einen Wettbewerbsverstoß.
Der Fachkräftemangel ist längst ein allgemeiner Mangel an Arbeitskräften. Viele Unternehmen wildern deshalb bei zunehmend bei Vertragspartnern, um ihren Personalbedarf zu decken. Ob das erlaubt ist, erklärt Stefan Lochner.