Es bleibt dabei: Das Ärzteempfehlungsportal "jameda" muss Anzeigen von Ärzten, die für Top-Platzierungen bezahlt haben, deutlicher kennzeichnen. Jameda nahm die Berufung gegen ein Urteil des LG München I zurück.
Artikel lesen
Die juristische Auseinandersetzung wegen der Aktion der Drogeriemarktkette Müller, Rabattgutscheine der Konkurrenz in den eigenen Fililalen anzunehmen, wird den BGH beschäftigen.
Artikel lesen
YouTube-Videos und deren Akteure werden von Unternehmen oft für PR- und Werbezwecke genutzt. Das Bewusstsein für die gebotene Trennung von Werbung und Inhalt ist dabei oft nur unzureichend ausgeprägt. Die Grenze erklärt Jonas Kahl.
Artikel lesen
Anfang August beginnt die weltweit größte Spielemesse gamescom in Köln. Konstantin Ewald und Felix Hilgert beschreiben drei besonders wichtige Gefechte, die Spieler und Spieleentwickler derzeit vor Gericht zu führen haben.
Artikel lesen
Eine Drogeriekette kündigte an, auch Rabattgutscheine der Konkurrenz annehmen zu wollen. Auf den ersten Blick ist das vielleicht ein wenig frech, aber nach Ansicht des OLG Stuttgart nicht rechtswidrig.
Artikel lesen
Der Kopfhörerhersteller Zound Industries hat sich mit dem Discounter Lidl und dessen Lieferanten in zwei Fällen wegen des Vertriebs nachgeahmter Kopfhörer verglichen. Bardehle Pagenberg und Preu Bohlig vertraten die Unternehmen.
Artikel lesen
Im Streit um eine Rabattaktion hat die Daimler-Tochter mytaxi eine Niederlage vor Gericht eingefahren. Nachlässe von bis zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises seien wettbewerbswidrig, urteilte das LG Stuttgart am Dienstag.
Artikel lesen
Das Ärzteempfehlungsportal Jameda darf Ärzte nicht nur deshalb nach oben auf die Bewertungsskala setzen, weil diese für das Ranking bezahlen. Gekaufte Top-Platzierungen müssen deutlich als Anzeigen gekennzeichnet werden. Dies hat das LG München I…
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.