Im Juli dieses Jahres hatte das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb festgestellt. Nun wird die Behörde zwei laufende Missbrauchsverfahren erweitern.
Wirbt ein Hersteller mit dem Attribut "klimaneutral" für ein Produkt, kann dies zur Irreführung bei Verbrauchern führen. Das OLG Frankfurt untersagt einem Unternehmen die Verwendung eines entsprechenden Logos.
Die Herstellergarantie für Schweizer Offiziersmesser beschäftigt seit mehreren Jahren die deutsche Justiz. Zwischenzeitlich befasste sich auch der EuGH mit dem Fall. Nun hat der BGH ein Urteil verkündet.
Eine Online-Vergleichs- und Verkaufsplattform hat Markenparfums massenhaft mit Streichpreisen und Rabattkästchen zum Verkauf angepriesen. Zu Unrecht, so das LG, wenn keine geeignete Bezugsgröße vorliegt.
Auch Wettbewerbshüter dürfen mögliche Datenschutzverstöße prüfen, meint der EuGH-Generalanwalt. Anlass war die Untersagung des Bundeskartellamts an Meta, Nutzerdaten verschiedener Dienste wie Instagram und WhatsApp zu verknüpfen.
Die EU-Kommission wirft Google vor, durch Wettbewerbsbeschänkungen eine beherrschende Marktstellung gestärkt zu haben. Das EuG bestätigt den zugehörigen Beschluss weitgehend, reduziert aber die Strafe.
Amazon unterfällt in den nächsten fünf Jahren der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB. Das ergibt sich aus einer Entscheidung, die das Bundeskartellamt am Dienstag getroffen hat.