Tausende platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit, wenn jemand etwas kauft. Für schwarze Schafe unter seinen Werbe-Partnern trägt der Online-Händler keine Verantwortung, so der BGH.
Im vergangenen April hat der EuGH entschieden, dass Verbraucherschutzverbände auch ohne Auftrag gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen können. Nun will der BGH wissen, ob das auch für Konkurrenten gilt.
Im Juli dieses Jahres hatte das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb festgestellt. Nun wird die Behörde zwei laufende Missbrauchsverfahren erweitern.
Wirbt ein Hersteller mit dem Attribut "klimaneutral" für ein Produkt, kann dies zur Irreführung bei Verbrauchern führen. Das OLG Frankfurt untersagt einem Unternehmen die Verwendung eines entsprechenden Logos.
Die Herstellergarantie für Schweizer Offiziersmesser beschäftigt seit mehreren Jahren die deutsche Justiz. Zwischenzeitlich befasste sich auch der EuGH mit dem Fall. Nun hat der BGH ein Urteil verkündet.
Eine Online-Vergleichs- und Verkaufsplattform hat Markenparfums massenhaft mit Streichpreisen und Rabattkästchen zum Verkauf angepriesen. Zu Unrecht, so das LG, wenn keine geeignete Bezugsgröße vorliegt.
Auch Wettbewerbshüter dürfen mögliche Datenschutzverstöße prüfen, meint der EuGH-Generalanwalt. Anlass war die Untersagung des Bundeskartellamts an Meta, Nutzerdaten verschiedener Dienste wie Instagram und WhatsApp zu verknüpfen.