Ein Erfolg und ein Rückschlag: Mit ihren Beschlüssen zu unerlaubten Steuervorteilen großer Konzerne haben die EU-Wettbewerbshüter in den vergangenen Jahren viel Aufsehen erregt. Vor Gericht läuft nun aber nicht alles glatt.
Kopfschmerz ist kein seltenes Symptom, wenn man am Vortag Alkohol getrunken hat. Für das OLG Frankfurt a.M. ist die Diagnose klar: man ist krank. Dem Hersteller eines "Anti Hangover Drinks" hat es eine entsprechende Werbung untersagt.
Mit klaren Worten hat ein Kartellsenat am OLG Düsseldorf eine Verfügung des BKartA gegen Facebook auseinandergenommen. Schwere Zeiten für ein Kartellrecht in der Umarmung von Digitalisierung und Politik, meint Rupprecht Podszun.
Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb zieht zum zweiten Mal gegen Amazon zu Felde – und gewinnt diesmal vor dem BGH. Den langen und weiter andauernden Markenrechtsstreit um unerwünscht angezeigte Konkurrenzprodukte erklärt David Ziegelmayer.
Auch wenn der EuGH die deutsche Preisbindung für Medikamente kippte, hätte Docmorris Kunden nicht mit Gutscheinen werben dürfen. Schadensersatz könne die Versandapotheke deswegen nicht verlangen, so das LG Düsseldorf.
Wegen wettbewerbswidriger Lizenzvereinbarungen muss das japanische Unternehmen Sanrio 6,2 Millionen Euro zahlen. Es hatte Lizenznehmern verboten, "Hello Kitty"-Produkte von einem EU-Land in andere EU-Länder zu verkaufen.
Schleichwerbung auf Instagram beschäftigt die Gerichte zunehmend. Das OLG Frankfurt hat im Fall eines Aquaristik-Influencers entschieden, dass dieser den kommerziellen Zweck seiner Produktempfehlungen kenntlich machen muss.
Wer "Kinderwunsch-Tee" vertreibt, muss dafür sorgen, dass sein Tee auch tatsächlich zur Förderung der Empfängnisfähigkeit beiträgt. Der Verweis auf die Erfahrungsheilkunde genügte den Kölner Richtern nicht.