Mehr als eine Milliarde Euro ist auch für einen großen Konzern wie Apple eine empfindliche Strafe. Französische Wettbewerbshüter verhängten sie jetzt nach einer Beschwerde gegen den Apple-Vertrieb aus dem Jahr 2012.
Die "WarnWetter"-App des Deutschen Wetterdienstes ist wettbewerbswidrig. Der BGH hat entschieden, dass der DWD nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten darf – Wetterberichte hingegen nicht.
Ein Homöopathie-Hersteller darf seine "HCG C30 Globluli" weiter verkaufen. Dass das Schwangerschaftshormon HCG nicht in den Kügelchen nachweisbar ist, heißt laut LG Darmstadt nicht, dass es nicht im Mittel enthalten ist.
Was ist Werbung und was nicht? Vielen Influencern ist nicht klar, welche Äußerungen sie kennzeichnen müssen. Das BMJV hat jetzt einen Vorschlag für eine Regelung im UWG vorgelegt.
Algorithmen bestimmen, welche Produkte wir auf Online-Plattformen angezeigt bekommen und welche Preise wir dafür zahlen. Sie geraten deshalb zunehmend in den Blick der Wettbewerbshüter, erläutern Marcel Nuys und Juliana Penz-Evren.
Das Bundeskartellamt hat 2019 deutlich mehr Bußgelder verhängt als im Jahr davor. Wegen illegaler Kartellabsprachen kamen insgesamt 848 Millionen Euro zusammen.
Das LG Frankfurt verbietet dem US-Fahrdienstleister Uber ab sofort, seine App zur Mietwagenvermittlung in ihrer derzeitigen Form weiter zu nutzen. Die klagenden deutschen Taxizentralen bekommen in allen Punkten Recht.
Wer durch illegale Kartellabsprachen benachteiligt wird, kann dafür Schadensersatz verlangen. Wie der EuGH nun entschied, gilt das selbst dann, wenn Betroffene gar nicht auf demselben Markt tätig sind.