Eine brutale, mutmaßlich antisemitisch motivierte Attacke auf einen jüdischen Studenten sorgte in Berlin für Entsetzen. Der Senat will nun für bestimmte Fälle die Exmatrikulation wieder einführen.
Ein Student schlägt einen Kommilitonen krankenhausreif. Wegen des mutmaßlich antisemitischen Tatmotivs wird auch die Uni kritisiert: Sie habe ihre Schutzpflichten verletzt. Nun solle sie den Angreifer exmatrikulieren. Wäre das zulässig?
Weil er in seiner Wohnung eine Feier mit viel Alkohol für Erstsemester veranstaltete, hat eine private Hochschule den Studienvertrag eines Drittsemester-Studenten gekündigt. Die fristlose Kündigung sei rechtmäßig, entschied das LG Koblenz.
Mit der Eskalation des Israel-Hamas-Konflikts nimmt insbesondere antisemitisch motivierte Diskriminierung an deutschen Schulen zu. Der SSW möchte den Betroffenen auf Landesebene Schadensersatzansprüche gewähren.
Heutzutage nehmen sich Studenten wohl oft eher als "Kunden" ihrer Hochschule wahr, weniger als Mitglieder einer "geistigen Genossenschaft". In alten Gesetzen und Urteilen spiegelt zeigt sich dagegen: Früher sollte die Uni auch erziehen.
Wegen eines polizeikritischen Tweets entzog die Polizeihochschule NRW der Dozentin Bahar Aslan den Lehrauftrag. Diese sieht den Tweet als legitime Kritik und wehrt sich nun im Eilverfahren vor dem VG Gelsenkirchen. LTO kennt die Gründe.
Mitten im Ersten Weltkrieg wurde aus der Exmatrikulation eines meinungsstarken Studenten aus der Berliner Universität ein kleiner Skandal. Damals konnten Hochschulen als Gerichte tätig werden und sogar Campus-Haft anordnen.
Wer während einer Online-Klausur per Chat über Lösungsvorschläge diskutiert, darf exmatrikuliert werden, so das VG Berlin. Es hielt die zum Beweis angeführten Screenshots auch deshalb für echt, weil sie Rechtschreibfehler enthielten.