Ein Autofahrer bleibt nach einem Unfall auf einem Schaden von rund 22.000 Euro sitzen, weil er den Unfallort verlassen und den Schaden zu spät gemeldet hat. Die Vollkaskoversicherung habe zurecht die Erstattung verweigert, so das OLG.
Um westliche Standards der Tierpflege zu etablieren, wurde ein Tierpfleger aus dem Leipziger Zoo für ein Jahr nach Vietnam geschickt. Auf einer Exkursion im Nationalpark verlor er ein Bein und die Unfallkasse wollte nicht zahlen.
Geschäftsreise und ein Glas Wein am Abend in einem hübschen Altstadtlokal – doch dann kommt es zu einem Terroranschlag. Warum dabei zugezogene Verletzungen kein Arbeitsunfall sind, erklärt das LSG Celle.
Mit 80 Mann beim Firmenlauf antreten – das ist keine Arbeit, sondern Vergnügen. Die gesetzliche Unfallversicherung greife daher nicht, entschied das SG Dortmund.
Der Zooverband veranstaltet jedes Jahr ein Wochenende für Tierpfleger. Auf dem Programm steht neben fachlichem Austausch auch ein Fußballturnier – es ist aber kein Arbeitsunfall, wenn man sich dabei das Knie prellt, so das SG Dortmund.
Wer ehrenamtlich streunende Katzen füttert, übt keine Tätigkeit aus, die unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt. Anderes gelte für das Ausführen von Hunden, das mit Katzenfüttern aber nicht vergleichbar sei.
Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung wurde am Ende des Tages die Wasen besucht und ein Arbeitnehmer stürzte. Das LSG Thüringen entschied nun, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelte.
Es ist total hip, mit Kollegen Skifahren zu gehen, den Arbeitgeber bei Fußballturnieren zu repräsentieren oder als Teambuilding-Maßnahmen klettern zu gehen. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Das erklärt Erik Schmid.