Wer den Betriebsweg verlässt, um einen beleidigenden Falschparker zur Rede zu stellen, ist nicht unfallversichert. Kommt es zu einer Schlägerei, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar, so das SG Berlin.
Ein Arbeitnehmer hielt sich im Pausenbereich auf – und wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dass das entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall war, stellt das LSG Baden-Württemberg nun klar.
Wer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen.
Die Müllabfuhr muss bei schmalen Zufahrtswegen nicht rückwärts zu einem Grundstück fahren. Eine Hauseigentümerin aus Rheinland-Pfalz muss ihre Mülltonnen deshalb 50 Meter von ihrem Grundstück entfernt zur Abholung bereitstellen, so das VG.
Ein Stadtpark ist kein erweiterter Schulhof, so das BSG. Ein Schüler, der beim Rauchen in der Pause das Schulgelände verlässt, ist demnach nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
Ein Mann baute einen Unfall und legte sich dann schlafen, seine Eltern ließ er auf die Polizei warten. Ob er da schon betrunken war oder nicht spiele keine Rolle: Er hätte den Sachverhalt umfassend mit aufklären müssen, so das OLG.
Selbst wenn man persönliche Gegenstände wie Brillen und Hörgeräte auch für die Arbeit benötigt, sind diese noch keine Arbeitsgeräte. Wer auf dem Weg zum Akustiker oder Optiker stürzt, hat deshalb keinen Arbeitsunfall, so das LSG.
Der Drittligist Viktoria Köln ist mit seiner Ersten Herrenmannschaft nicht von Beiträgen für die Unfallversicherung befreit. Wer Profifußball betreibt, ist steuer- und damit auch versicherungsrechtlich nicht gemeinnützig, so das BSG.