Wie weit reicht der der Unfallversicherungsschutz? Mit dieser Frage befasste sich das LSG und entschied sich für eine restriktive Auslegung im Fall einer Frau, die nach einer Nachsorgebehandlung stürzte. Die Frage hat grundsätzliche Bedeutung.
Belastungsstörung eines Rettungssanitäters, großflächige Verbrennungen, verlorene Finger: Es waren alles andere als erheiternde Fälle, über die das BSG im Jahr 2023 zu entscheiden hatte. Hier sind die wichtigsten in der Kurzfassung.
2017 verlor ein Mann kurz vor Weihnachten zwei Finger - sechs Jahre später erfährt er ebenfalls kurz vor Weihnachten durch das BSG erstmals Anerkennung.
Ein Forstwirt verletzte sich beim Baumfällen. Weil der Baum aber auf seinem Hof und nicht in seinem Wald stand, wurde ein Arbeitsunfall verneint. Das sieht das SG München allerdings anders.
Bei einem Unfall während des Unterrichts per Videoübertragung greift die gesetzliche Unfallversicherung, so das SG München. Dabei sei nicht entscheidend ist, ob Kamera und Mikrofon während der Veranstaltung eingeschaltet waren.
Eine posttraumatische Belastungsstörung durch viele Jahre Arbeit mit Leichen? Nicht ausgeschlossen, so das LSG Berlin-Brandenburg, aber belastbar erwiesen sei das nicht - entsprechend greife auch nicht der Unfallversicherungsschutz.
Ein Firmenlauf stellt weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Verletzt sich ein Beschäftigter bei der Teilnahme, löse dies daher keinen Versicherungsfall aus.
"Spielerische Betätigungen von Schülern im Rahmen gruppendynamischer Prozesse" sind laut BSG unfallversichert. Dazu gehöre auch, wenn ein Schüler auf das Dach eines Regionalexpresses klettert und sich dabei schwer verletzt.