Sonnenfinsternis im Strafrecht? Eine Expertenrunde in Berlin diskutierte aktuelle Gesetzesvorschläge. Wie gut oder wie schlecht greift das Strafrecht bei der Verfolgung von Straftätern im Digitalen? Und wo muss wirklich nachgebessert werden?
Noch bevor sich die EU überhaupt auf Pläne zur grenzüberschreitenden E-Beweissicherung geeinigt hat, verhandelt sie mit der Trump-Administration über eine Beteiligung der USA. In Berlin sorgt man sich um die Grundrechte.
Auf der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche soll über den möglichen Zugriff auf digitale Sprachassistenten für die Strafverfolgung beraten werden. Das Justizministerium erinnert die Ermittler vorab: Es gibt Grenzen.
Vom Postbrief über Kabelnetz bis zu Social Media: Der offene Art. 10 GG hat auch dafür gesorgt, dass der Wandel der Medien nicht am GG vorbeigegangen ist. Er ist heute aktueller denn je, erläutert Christoph Gusy.
Die bundesweit erste "Section Control" auf der B6 bei Laatzen bleibt nach einer Entscheidung des OVG Niedersachsen vorläufig verboten. Der Landtag will aber schon in der kommenden Woche eine Rechtsgrundlage für die Verkehrsüberwachung schaffen.
Wenn es intim wird, müssen Ermittler ihre Richtmikrofone abschalten: 2004 traf das BVerfG ein wegweisendes Urteil zum "Großen Lauschangriff". Dennoch büßte Art. 13 GG bald seine Bedeutung als "das" Grundrecht gegen Überwachung ein.
Der Abgleich von Nummernschildern mit Fahndungsdateien ist doch ein Grundrechtseingriff. Das entschied nun das BVerfG und korrigierte ein eigenes Urteil von 2008. Drei Landespolizeigesetze müssen nun nachgebessert werden.
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